Buchen laufender
Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung
(gem. §6 Nr. 4 StBerG)
- Sortieren und kontieren von Belegen
- Buchen laufender Geschäftsvorfälle
- Erstellen von Reisekostenabrechnungen
- Offene Postenverwaltung
Debitoren/Kreditoren mit Mahnwesen
- Übernahme der Fakturierung
inklusive Rechnungsversand
- Übernahme eines automatischen Zahlungsverkehrs
(Überweisungen, Lastschriften)
- Führen eines Kassenbuchs