Buchen laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung
(gem. §6 Nr. 4 StBerG)


- Sortieren und kontieren von Belegen

- Buchen laufender Geschäftsvorfälle

- Erstellen von Reisekostenabrechnungen

- Offene Postenverwaltung
Debitoren/Kreditoren mit Mahnwesen

- Übernahme der Fakturierung
inklusive Rechnungsversand

- Übernahme eines automatischen Zahlungsverkehrs
(Überweisungen, Lastschriften)

- Führen eines Kassenbuchs